kann sich das ganz unterschiedlich ausdrücken. Dabei können Krankheitsbilder auftreten, die ambulant oder teilstationär nicht umfassend zu therapieren sind. Damit zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen die medizinische Hilfe umfassend wirken kann, braucht es eine vollstationäre Behandlung. Gleichzeitig kann die zeitlich begrenzte, räumliche Trennung vom Heimatort als wichtiger therapeutischer Faktor unterstützend wirken.
Krankheitsbilder, die häufig eine vollstationäre Behandlung erfordern, sind:
- Emotionale Störungen wie Ängste, schwere Depressionen oder Zwänge
- Essstörungen
- Störungen des Sozialverhaltens mit selbst- oder fremdschädigendem Verhalten
- Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom
- Psychotische Störungen
- Störungen der Persönlichkeitsentwicklung
- Belastungs- und Anpassungsstörungen
- Psychosomatische Störungen
Bei Patienten mit geistiger Behinderung kann eine vollstationäre Behandlung notwendig sein bei …
- tiefgreifenden Entwicklungsstörungen aus dem Autismusspektrum mit kombinierten Verhaltensproblemen
- schwerwiegenden Verhaltensstörungen
- Belastungs- oder Anpassungsstörungen
- Problemen wie Einnässen / Einkoten
- Tics und Bewegungsstereotypien